Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.01.2007 zur Erforderlichkeit einer 6-monatigen Nutzungsdauer bei Ersatz von Reparaturkosten nach der sog. 130%-Grenze bei Eigenreparatur

Repariert ein Geschädigter sein verunfalltes Fahrzeug in Eigenregie im Rahmen der 130%-Grenze, muss er sein Integritätsinteresse zudem durch die Weiternutzung des Fahrzeugs von sechs Monaten nachweisen. Aus den Gründen: …Ein Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten ohne Berücksichtigung des Restwertes besteht nur dann, wenn der Geschädigte sein aus dem gesetzlichen Vorrang der Naturalrestitution abzuleitendes Integritätsinteresse dadurch … Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.01.2007 zur Erforderlichkeit einer 6-monatigen Nutzungsdauer bei Ersatz von Reparaturkosten nach der sog. 130%-Grenze bei Eigenreparatur weiterlesen